Reha-Zentrum Meuser GmbH
Gesundheitszentrum

Auf dem Schafsberg, 65549 Limburg
Telefon: 06431/ 21 89 3-0
Fax: 06431/2 189 3-150

Informationen

Das Reha-Zentrum Meuser in Limburg ist eine ambulante Tagesklinik für medizinische Rehabilitation im Landkreis Limburg-Weilburg und behandelt unterschiedlichste orthopädische Erkrankungen. Das Angebot umfasst u.a.:
• Ambulante Rehabilitation
• Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
• Rehabilitationsnachsorge (IRENA)
• Physiotherapie für Kinder und Erwachsene
• Ergotherapie für Kinder und Erwachsene
• Rehasport
• Präventionskurse wie z.B. Aquafitness, Wirbelsäulengymnastik, Innere Medizin
• Therapeutisches Baby- und Kleinkinderschwimmen

Das Reha-Zentrum Meuser bietet zudem eine Abteilung für Sportmedizin und Leistungsdiagnostik, medizinisches Gesundheits- und Gerätetraining sowie privatärztliche orthopädische Sprechstunden.

Das interdisziplinäre Team besteht u.a. aus Ärzten, Physio- und Ergotherapeuten, Psychologen, Sportwissenschaftlern, Masseuren, Ernährungsberatern, einem Sozialarbeiter, Krankenschwestern und Medizinischen Fachangestellten. (m/w/d).

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Branchen: Fitness Krankengymnastik Massage Orthopädie Reha- / Therapiehäuser Sonstige Gesundheit

Anfahrt

Mittagstisch (19.05.2024)

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Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.